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Tierschutzgesetz Enes Göksel

Neu: Tierschutzgesetz!

27. 3. 2017 – MMag. Enes Göksel

Das neue Tierschutzgesetz soll nur mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos den Nationalrat passieren. Während SPÖ und ÖVP zufrieden sind, sieht die Opposition in der Novelle zu wenig tierfreundliche Änderungen.

Die Tierschutzgesetz-Novelle umfasst u.a. eine Klarstellung, dass man künftig abgesehen von gewerblichen genauso auch für alle wirtschaftlichen Tierhaltungen eine Genehmigung braucht. Eine weitere Bestimmung soll die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Mikrochips regeln.

Das Tätowieren sowie die Verfärbung von Fell, Federkleid oder Haut aus modischen respektive kommerziellen Gründen werden verboten.

Außerdem soll der Weg der Revisionserhebung beim VwGH eröffnet und die Möglichkeit der Akteneinsicht bei Strafgerichten in Tierschutzvergehen gewährleistet werden.

Das neue Tierschutzgesetz soll darüber hinaus dem unwürdigen Spektakel der Zucht von jährlich tausenden Fasanen, Hühnern und Enten, die letztendlich als fliegende Schießscheiben für Jäger dienen, ein endgültiges Ende setzen.

Die Anträge der Grünen für ein Gütesiegelgesetz für Daunen, um ausschließen zu können, dass hierbei Tiere gequält wurden, wurden allerdings vertagt.

Es ist unglücklicherweise nicht zu übersehen, dass bei all den Neuerungen zum Tierschutzgesetz trotzdem wirtschaftliche Argumente für den Menschen immer noch an oberster Stelle stehen, da beispielshalber weiterhin Stachelhalsbänder bei unseren Vierbeinern bei der Polizei, Anbinde-Haltung oder etwa die Zucht von Niederwild (Feldhasen oder Wildkaninchen) zum Zwecke der Niederen Jagd gesetzlich gestattet bleiben.

– MMag. Göksel

 

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