Das Recht des Geistigen Eigentums beinhaltet Gesetze, die den wirtschaftlichen Wert der Produkte und Dienstleistungen, welche aus “geistiger Arbeit” heraus entstanden sind, schützen. Zum Geistigen Eigentum zählen Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte.
Das Urheberrecht bezieht sich auf Werke, die bereits durch ihre Schaffung “mit anhaftenden Rechten geboren” werden. Der Schutz wird automatisch allein durch die Präsentation des Werkes und ihre Zurverfügungstellung der Öffentlichkeit gewährleistet. Es ist demnach keine Marken- respektive Patentanmeldung beziehungsweise Registrierung erforderlich. Um gewerblichen Schutzrechte genießen zu können, müssen demgegenüber Erfindungen, Designs, Marken, etc. eingetragen werden.