Das Arbeits- und Sozialrecht enthält alle Bestimmungen, Verordnungen und anderweitige bindende Regelungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Inhaltlich sind das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften einerseits und den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden andererseits) zu differenzieren. Ein bedeutungsvolles Element des Arbeits- und Sozialrechts ist der Arbeitnehmerschutz.