Das Allgemeine Zivilrecht (inkl. Konsumentenschutz) – meistens umfassend Privatrecht genannt – ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (keineswegs: sozio-ökonomisch) ebenbürtigen Rechtssubjekten (juristische respektive natürliche Personen) untereinander regelt.
Im Allgemeinen Zivilrecht (Bürgerliches Recht – ABGB) sind die fundamentalen Bestimmungen über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse vorzufinden. Das sonstige Privatrecht, das bedingungsweise mit der Begrifflichkeit Wirtschaftsprivatrecht erfasst wird, ist besonders im Unternehmensrecht, im Arbeits- und Sozialrecht, im Mietrecht und vielen anderen äußerst detaillierten Rechtsgebieten eingehend geregelt.