Häufig gestellte Fragen
Sie können ganz einfach über den Button rechts oben einen freien Termin für sich buchen und zahlen einmalig 150€ zzgl. USt. für die umfassende Erstberatung.
Sollten Sie den Weg mit mir weiter beschreiten wollen, werden Ihnen diese 150€ zzgl. USt. auf die Anwaltskosten in einem etwaigen Prozess gutgeschrieben!
Internetrecht ist Onlinerecht. Hier geht es um rechtliche Anforderungen, Probleme und Rahmenbedingungen, die zwangsläufig damit auftreten, dass man “online” unterwegs ist. Nichtsdestotrotz ist das Internetrecht kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern vielmehr eine Querschnittsmaterie, welche von anderen rechtswissenschaftlichen Rechtsgebieten mitbehandelt wird.
Bar (Akonto) beim Erstgespräch.
Banküberweisung.
Langjährige Erfahrung und Menschenkenntnis dank meines zusätzlich abgeschlossenen sozialwissenschaftlichen Studiums machen mich zu Ihrem schlagfertigen Partner!
Sie erhalten bei jeder Neuerung unaufgefordert und unverzüglich einen Bericht. Gerne rufe ich Sie auch an, um gegebenenfalls die weiteren Schritte zu besprechen!
Sie erreichen mich im Wiener Büro über die… Telefonnummer: 0043 1 581 37 05
oder per E-Mail: [email protected]
Für Termine in der Sprechstelle Sieggraben bitte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren…
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Sie haben Angst vor unvorhergesehenen Kosten? Keine Sorge: In unserem Erstgespräch vereinbaren wir bereits passend zu Ihrer Causa nach einer entsprechenden Kostenschätzung eine Abrechnungsvariante, und Sie haben ein gutes Bild über die möglichen Ausgaben BEVOR wir um Ihr Recht kämpfen!
Das Honorar zwischen Ihnen und mir kann frei vereinbart werden. Drei Varianten sind möglich:
- Pauschalhonorar: In jenen Fällen, in welchen mein Leistungsumfang vorab abschätzbar ist, biete ich Ihnen gerne auch eine Pauschalhonorarvereinbarung an.
- Stundensatz: In diesem Abrechnungsmodus zahlen Sie bei mir einen Stundensatz in der Höhe von 200€ zzgl. USt. Barauslagen werden selbstverständlich separat verrechnet.
- Abrechnung nach Tarif: Hier bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz die Grundlage für die Honorarabrechnung.
Die Dauer ist grundsätzlich abhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren bereits noch einigen Monaten rechtskräftig beendet sein, wobei strittige Scheidungen durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen können.
Hierbei handelt es sich um das Recht, über die eigenen schöpferischen Leistungen, Kunstwerke o. Ä. allein zu verfügen. Ein Autor ist für gewöhnlich gleichzeitig der Urheber seines verfassten Buches.
Bevor es eskaliert:

Dank meinem 3-Schritte-Erstberatungssystem gelangen Sie zu Ihrer ersten Hilfestellung mit konkreten Lösungsansätzen für Ihre Causa!

Von Rechtsanwalt MMag. Enes Göksel können Sie sich Leistung auf höchstem Niveau erwarten!